Schlagworte zur Gesundheit
des Universitätsklinikums
Carl Gustav Carus

Patientenverfügung

Willenserklärung des Patienten für den Fall, dass er nicht mehr selbst in eine Behandlung einwilligen kann. Die Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) gibt den behandelnden Ärzten und Therapeuten Anweisungen in festgelegten Situationen, grundsätzliche Richtlinien für das medizinische Vorgehen sowie persönliche Wertvorstellungen und Einstellungen des Patienten zum eigenen Leben und Sterben. Die Patientenverfügung muss keinen Hinweis darauf enthalten, wer an Stelle und im Namen des Patienten Entscheidungen treffen darf.