Schlagworte zur Gesundheit
des Universitätsklinikums
Carl Gustav Carus

Selbstbestimmungsrecht

Persönlichkeitsrecht des Patienten, das im Grundgesetz verankert ist. In dessen Sinne darf ein Patient nur nach Zustimmung und in Kenntnis aller Vor- und Nachteile medizinisch behandelt werden. Der Arzt muss ihn über mögliche Komplikationen aufklären und alternative Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen. Dazu dient ein Aufklärungsgespräch, das der Arzt so ausführlich wie nötig und vom Patienten gewünscht führen muss. Alle relevanten fachlichen Informationen müssen verständlich erläutert sein. Eine Behandlung gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten oder gegebenenfalls seiner Angehörigen ist rechtswidrig