Bettruhe
Sie wird in der Regel vom Arzt zur Schonung von Patienten angeordnet. Die „strenge“ Bettruhe verbietet selbst das Aufstehen zum Toilettengang, bei der „eingeschränkten“ Bettruhe darf der Patient sein Bett unter Aufsicht kurzzeitig verlassen. Lange Zeiten strenger Bettruhe sind jedoch heute kaum mehr üblich, denn oft wirkt sich eine frühzeitige, schrittweise Reaktivierung des Patienten positiv auf den Genesungsprozess aus.