DRG
Abkürzung für „Diagnosis Related Groups“. Die „Diagnosebezogene Fallgruppen“ bezeichnen ein Bewertungssystem für medizinische Leistungen, das sich beispielsweise am durchschnittlichen Behandlungsaufwand, dem betroffenen Organsystem oder der Krankheitsursache orientiert. Wie viel Geld die Krankenhäuser für die Behandlung bekommen, hängt wesentlich von der Zuordnung des Falles zu einer DRG ab. Dieses Vergütungssystem hat die frühere Abrechnungsart abgelöst, die sich an der Dauer des Krankenhausauf- enthalts orientierte. Das auf den DRG beruhende Fallpauschalensystem wurde 2003 deutschlandweit für fast alle Krankenhausleistungen eingeführt.