Schlagworte zur Gesundheit
des Universitätsklinikums
Carl Gustav Carus

Entlassung

Bevor stationär behandelte Patienten das Universitätsklinikum verlassen, werden sie durch den behandelnden Klinikumsarzt über alle wichtigen Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie Verhaltensweisen beraten. Nach ihrer Entlassung sollten Patienten den Haus- oder einweisenden Facharzt aufsuchen. Nur so lässt sich eine optimale und nahtlose Weiterbehandlung gewährleisten. Der niedergelassene Arzt, der die Ein- weisung des Patienten veranlasst hat, erhält nach der Entlassung einen Arztbrief aus dem Universitätsklinikum. Darin wird er über den Behandlungs- verlauf seines Patienten informiert. Aufzeichnungen über stationäre Behandlungen werden im Universitätsklinikum archiviert und stehen für mögliche Folgebehandlungen zur Verfügung. Der Entlassungstermin wird vom behandelnden Arzt gemeinsam mit dem Patienten festgelegt. Wird aus bestimmten Gründen eine vorzeitige Entlassung gewünscht, muss der Patient dies dem für die Behandlung verantwortlichen Arzt mitteilen und schriftlich bestätigen. Damit übernimmt der Patient die volle Verantwortung für mögliche nachteilige Folgen.

Bei der Entlassung ist Folgendes zu beachten: 

  • Hinterlegtes Geld oder persönliche Wertsachen sind in der Hauptkasse abzuholen.
  • Die Patienten-Telefonkarte muss am Kassenautomaten zurückgegeben werden. Dabei wird auch das Restguthaben ausgezahlt.
  • Ausgeliehene Bücher sind bitte zurückzustellen.
  • Rechnungen, Eigenanteil oder Zuzahlungen sind an der Hauptkasse oder nach Rechnungsstellung zu begleichen.