Zweitmeinung
Der Begriff steht für eine zweite medizinische Begutachtung einer Diagnose oder eines Behandlungsvorschlags vor Einleitung der Therapie, um im Einzelfall die bestmögliche Behandlung festzulegen. Die Zweitmeinung wird in der Regel bei ausgewiesenen Experten des jeweiligen medizinischen Fachgebiets eingeholt. Wichtig ist, dass die Therapieeinleitung dadurch nicht wesentlich verzögert wird.