Risikoschwangerschaft
Als Risikoschwangerschaft gilt eine Schwangerschaft unter folgenden Bedingungen: Die werdende Mutter ist unter 18 oder über 35 Jahre alt, bestimmte Erkrankungen der Mutter oder kindliche Fehlbildungen beziehungsweise Abweichungen von der normalen Entwicklung wurden diagnostiziert oder es handelt sich um eine Mehrlingsschwangerschaft. Bei Risikoschwangerschaften übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für zusätzliche Untersuchungen oder für die Behandlung durch Spezialisten.